Ökoförderungen in der Land- und Forstwirtschaft

Information und Beratung

 

Photovoltaik-Anlagen, Stromspeicher, ,oderne Holzheizungen, thermische Solaranlagen, Pumpentausch, Elektrofahrzeuge, effiziente Kühl- und Kälteanlagen, Beleuchtungen, Reifendruckanlagen sind nur einige Fördermaßnahmen, die von Land Steiermark, Bund und Europäischer Union mit Direktförderungen unterstützt werden. Das Bestreben aller Fördermaßnahmen ist es, den Anteil der Erneuerbaren Energie zu erhöhen sowie den Energiebedarf zu reduzieren.

Förderungen unterliegen laufenden Veränderungen. Ihre Wirksamkeit wird von den Förderstellen evaluiert und an die aktuellen klima- und energiepolitischen Gesetze angepasst. Achten Sie daher auf die Förderlaufzeit, den Einreichzeitpunkt sowie die penible Einhaltung der Förderrichtlinien. Für Fragen zur Ihrer persönlichen Fördersituation wenden Sie sich bitte an das Team für Energie, Klima und Bioressourcen der Landwirtschaftskammer Steiermark oder schicken Sie uns ein E-Mail an energie@lk-stmk.at.

Information und Beratung

Anbei finden Sie eine Liste sämtlicher Fördermaßnahmen rund um das Thema „Erneuerbare Energien“. Für Fragen zu Ihrer persönlichen Fördersituation schreiben Sie bitte an
energie@lk-stmk.at.

+ Scheitholz-, Hackgut- und Pelletsheizungen

Einzelbetriebliche Investitionsförderung (LE 2014 – 2020, M 4.1.1)

 

Unterstützt werden bauliche und technische Investitionen für Biomasseheizanlagen: Scheitholz-, Energiekorn- und Hackgutanlagen. Nicht förderbar sind Pellets- und Kombifeuerungen.

 

Zur Einreichung berechtigt sind Bewirtschafter/innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, sofern der Gebietskörperschaftsanteil 25 % nicht übersteigt. Es müssen mindestens 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftet und ein Arbeitsbedarf von wenigstens 0,3 betrieblichen Arbeitskraftstunden bestehen.

 

Ihre Förderung

 

Scheitholz- und Energiekornanlagen Hackgutanlagen
bis 100 kW über 100 kW
Förderhöhe: 20 %
max. € 2.000,-
20 %
max. € 4.000,-
20 %
Förderhöhe Junglandwirte/innen 25 %
max. € 2.500,-
25 %
max. € 5.000,-
25 %
Förderhöhe Bergbauernbetriebe

(ab 181 BHK-Punkte)

30 %
max. € 3.000,-
30 %
max. € 6.000,-
30 %

 

 

Informationen erhalten Sie hier:

 

Landwirtschaftskammer Steiermark

DI Gerhard Thomaser, Tel.: 0316/8050-1262, Mail: gerhard.thomaser@lk-stmk.at

und bei Allgemeinberater/innen in Ihrer zuständigen Bezirkskammer.

 

 

 

Biomasse-Heizungen 2018 (Landes Steiermark)

 

Gefördert wird die Lieferung und Montage von neuen Scheitholz- und Kombikessel sowie von automatisch beschickten Holzheizungen (Hackgut oder Pellets). Die Förderung beinhaltet die Ersterrichtung sowie die Erneuerung der Heizung.

 

Förderberechtigt sind Private, Unternehmen, bei denen eine De-minimis Förderung möglich ist, sowie

landwirtschaftliche Betriebe. Bei landwirtschaftlichen Betrieben dürfen keine anderen landwirtschaftlichen Förderungen möglich sein (siehe Förderung Biomasse-Kleinfeuerungen).

 

Ihre Förderung

 

  • 300 Euro für Scheitholz- und Kombikessel (im Großraum Graz nicht möglich)
  • bis zu 3.600 Euro für automatisch beschickte Biomasseheizung

 

Die maximal mögliche Förderung ist mit 25 % der zurechenbaren Investitionskosten begrenzt.

 

Informationen erhalten Sie hier:

 

Land Steiermark, FA Energie und Wohnbau

Frau Albertani Manuela, Tel.: 0316/877-4780, Mail: manuela.albertani@stmk.gv.at

 

Web: www.wohnbau.steiermark.at

Förderunterlagen: http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12600578/113383975/

Förderunterlagen: http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12600582/113383975/

 

 

 

Holzheizungen 2018 (Klima- und Energiefond)

 

… coming soon

 

Förderaktion für die Errichtung von Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräten und Pelletkaminöfen. Förderberechtigt sind private Haushalte.

 

Informationen erhalten Sie hier:

 

Klima- und Energiefonds

Tel.: 01/585 03 90, Mail: office@klimafonds.gv.at

 

Web: www.klimafonds.gv.at

 

 

 

Holzheizung < 400 kW (UFI)

 

Gefördert werden Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines Gebäudes, mit einer Nennwärmeleistung von weniger als 400 kW.

 

Es werden Förderungsmittel für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Die Wärmeversorgung von privaten Gebäuden ist nicht möglich. Landwirtschaftliche Betriebe können, sofern keine andere landwirtschaftliche Förderung möglich ist, einreichen, wenn mit der Heizung ein Betriebsgebäude und nicht das private Wohnhaus versorgt wird.

 

Ihre Förderung

 

  • bis 50 kW: 155 Euro/kW
  • für jedes weitere kW unter 400 kW: 70 Euro/kW

 

Die maximal mögliche Förderung ist mit 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.

 

Informationen erhalten Sie hier:

 

Serviceteam Umweltfreundlich Heizen
Tel: 01/31 6 31-714, Mail: umwelt@kommunalkredit.at

 

Web: www.umweltfoerderung.at

Förderunterlagen:https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/umweltfreundlich-heizen/navigator/waerme/holzheizung-400-kw-3.html

+ Heizungsoptimierung und Pumpentausch (Land Steiermark)

Gefördert wird die Lieferung und Montage von neuen Heizungspumpen beim Austausch gegen ineffiziente Pumpen sowie weitere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Optimierung bestehender Heizungsanlagen.

 

Einreichberechtigt ist für Private sowie Unternehmen bei denen eine De-minimis Förderung möglich ist.

 

Ihr Förderung

 

  • Pumpentausch: 85 Euro je Pumpe
  • Hydraulischer Abgleich: 200 Euro
  • Ergänzende Sanierungsmaßnahmen (z.B. Rohdämmung, automatische Thermostatventile): max. 400 Euro

 

Informationen erhalten Sie hier:

 

Land Steiermark, FA Energie und Wohnbau

Yildiz Silvia, Tel.: 0316/877-4567,        Mail: silvia.yildiz@stmk.gv.at

 

Web: www.wohnbau.steiermark.at

Förderunterlagen: http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12600581/113383975/

+ Biomasse-Nahwärmeversorgung und Mikronetze

Diversifizierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (LE 2014- 2020, M 6.4.2)

 

Gefördert wird die Errichtung oder Ausbau (bauliche und technische Investitionen) kleiner Biomasse-Nahwärmeanlagen unter 400 kW Nennleistung mit überwiegendem Wärmeverkauf an Dritte (> 50 %).

 

Förderberechtigt sind Bewirtschafter/innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Genossenschaften oder Gesellschaften mit 100 % Beteiligung von Landwirt/innen. Aktive Bewirtschaftung von mindestens 3 ha land- und forstwirtschaftlicher Nutzfläche (keine reinen Forstbetriebe) je beteiligten Betrieb.

 

Ihre Förderung

 

  • Investitionskosten-Zuschuss im Ausmaß von 35% der anrechenbaren Nettoinvestitionskosten

 

 

Informationen erhalten Sie hier:

 

Landwirtschaftskammer Steiermark, Referat für Energie, Klima und Bioressourcen

Klaus Engelmann, BSc, Tel.: 0316/8050-1401, Mail: klaus.engelmann@lk-stmk.at

 

Web: www.lk-stmk.at

Förderunterlagen: https://stmk.lko.at/energie-aus-nachwachsenden-rohstoffen-und-energiedienstleistungen+2500+2309381

 

 

Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energie (UFI)

 

Gefördert werden die Neuerrichtung, der Ausbau sowie die Optimierung von Biomasse-Nahwärmeanlagen mit mindestens 2 Wärmeabnehmern. Ebenso wird die Erneuerung von Kesselanlagen und der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen gefördert.

 

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Landwirtschaftliche Betriebe können, sofern keine andere landwirtschaftliche Förderung möglich, ebenfalls einreichen.

 

Ihre Förderung

 

  • bis zu 35 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten für Neu- und Ausbau von Nahwärmeanlagen und Wärmenetzen
  • bis zu 25 % für Optimierungsmaßnahmen
  • 15 % für Kesselerneuerungen

 

 

Informationen erhalten Sie hier:

 

Serviceteam Nahwärmeversorgung
Tel: 01/31 6 31-716, Mail: umwelt@kommunalkredit.at

 

Web: www.umweltfoerderung.at

Förderunterlagen: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/nahwaermeversorgung-auf-basis-erneuerbarer-energietraeger/navigator/waerme/nahwaermeversorgung-auf-basis-erneuerbarer-energietraeger.html

 

 

 

 

Innerbetriebliches Mikronetz (UFI)

 

Die Förderung umfasst Investitionen in Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines innerbetrieblichen Mikronetze sowie Contracting-Lösungen mit nur einem Wärmeabnehmer.

 

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Landwirtschaftliche Betriebe können sofern keine andere landwirtschaftliche Förderung möglich ist einreichen.

 

Ihre Förderung

 

  • bis zu 35 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten, in Abhängigkeit von der Ausführung der Anlage

 

Informationen erhalten Sie hier:

 

Serviceteam Kesseltausch/Neuanschaffung  ≥400kW bzw. Mikronetz
Tel: 01/31 6 31-719, Mail: umwelt@kommunalkredit.at

 

Web: www.umweltfoerderung.at

Förderunterlagen: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/holzheizungen-zur-eigenversorgung/navigator/waerme/innerbetriebliche-mikronetze.html

+ Thermische Solaranlagen

Förderung von solarthermischen Anlagen (Land Steiermark)

 

Gefördert wird die Lieferung und Montage von neuen solarthermischen Anlagen und wasserbasierenden Hybridanlagen.

 

Förderberechtigt sind private sowie Unternehmen bei denen eine De-minimis Förderung möglich ist.

 

Ihre Förderung

 

  • bis 10 m²: 150 Euro pro m² Kollektorfläche
  • für jeden weiteren m²: 100 Euro pro m² Kollektorfläche

 

Die maximal mögliche Förderung ist mit 25 % der zurechenbaren Investitionskosten begrenzt.

 

 

Informationen erhalten Sie hier:

 

Land Steiermark, FA Energie und Wohnbau

Hosseini-Schönhofer Elisabeth, Tel.:    0316/877-5164,           Mail:     elisabeth.hosseini-schoenhofer@stmk.gv.at

 

Web: www.wohnbau.steiermark.at

Förderunterlagen: http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12600568/113383975/

 

 

 

Thermische Solaranlagen < 100 qm (UFI)

 

Gefördert wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern gefördert. Z.B. thermische Solaranlagen mit einer Kollektorfläche kleiner 100 m².

 

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Ihre Förderung

 

  • Standardkollektor: 150 Euro pro m²
  • Vakuumkollektor: 195 Euro pro m²
  • Luftkollektor: 125 Euro pro m²

 

Die maximal mögliche Förderung ist mit 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.

 

Informationen erhalten Sie hier:

 

Serviceteam Umweltfreundliches Heizen
Tel: 01/31 6 31-714, Mail: umwelt@kommunalkredit.at

 

Web: www.umweltfoerderung.at

Förderunterlagen: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/umweltfreundlich-heizen/navigator/waerme/thermische-solaranlagen-100-qm-5.html

 

 

 

Förderung Solaranlagen (Klima- und Energiefonds)

 

… coming soon

 

Förderaktion für die Errichtung von thermischen Solaranlagen für die Warmwasserbereitung und Beheizung. Einreichberechtigt sind private Haushalte.

 

 

Informationen erhalten Sie hier:

 

Klima- und Energiefonds

Tel.: 01/585 03 90, Mail: office@klimafonds.gv.at

 

Web: www.klimafonds.gv.at

+ Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher

Ökostrom-Tarifförderung (OemAG)

Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen mit einer Engpassleistung von größer als 5 kWp bis 200 kWp die ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind. Freiflächenanlagen werden nicht gefördert.

Einreichberechtigt sind private, Unternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe.

 

Ihre Förderung:

 

  • Tarifförderung 2018: 7,91 Cent/kWh
  • Tarifförderung 2019: 7,67 Cent/kWh

 

Als Investitionszuschuss für die Errichtung wird, zusätzlich zur Tarifförderung, ein Betrag in Höhe von 30% der Investitionskosten, höchstens jedoch von 200 Euro/kWp gewährt.

 

Informationen erhalten Sie hier:

 

OeMAG – Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Tel: 05/787 66-10, Mail: kundenservice@oem-ag.at

 

Web: www.oem-ag.at

Förderunterlagen:https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/tariffoerderung/

 

 

Ökostrom-Investitionsförderung (OeMAG)

Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher. Die förderfähige Anlagenleistung bei Photovoltaik-Neuanlagen beträgt bis zu 500 kWp. Erweiterungen von Bestandsanlagen um bis zu 500 kWp sind ebenfalls förderfähig.

Das Ausmaß der förderfähigen Speicherkapazität kann zwischen 0,5 kWh/kWp und 10 kWh/kWp je installierter Photovoltaik-Engpassleistung (kWp) betragen.

Einreichberechtigt sind private, Unternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe.

 

Ihre Förderung

 

  • 250 Euro/kWp, Anlagen > 100 kWp mit 200 Euro/kWp
  • 500 Euro pro kWh Speicherkapazität

 

 

Informationen erhalten Sie hier:

 

OeMAG – Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Tel: 05/787 66-10, Mail: kundenservice@oem-ag.at

 

Web: www.oem-ag.at

Förderunterlagen: https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/investitionsfoerderung/

 

 

Photovoltaik in der Landwirtschaft (Klima- und Energiefonds)

… coming soon

Förderaktion für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft. Einreichberechtigt sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit einer gültigen LFI-Betriebsnummer.

 

Ihre Förderung

 

  • 275 Euro/kWpeak für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen
  • 375 Euro/kWpeak für gebäudeintegrierte Anlagen

 

 

Informationen erhalten Sie hier:

 

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft

Tel.: 01/31631-713, Mail: umwelt@kommunalkredit.at

 

Web: www.klimafonds.gv.at

Antragstellung: https://www.meinefoerderung.at/webklien/main/deadlineExpired?cluster=pvlw

+ Photovoltaik-Inselanlagen

Einzelbetriebliche Investitionsförderung im Bereich Alm-/Alpgebäude (LE 2014 – 2020, M 4.1.1)

 

Gefördert werden bauliche und technische Investitionen im Bereich Alm-/Alpgebäude. Z.B. Photovoltaik-Inselanlagen inklusive Stromspeicher zur Energieversorgung.

 

Förderberechtigt sind Bewirtschafter/innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, sofern der Gebietskörperschaftsanteil 25 % nicht übersteigt. Es müssen mindestens 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftet und ein Arbeitsbedarf von wenigstens 0,3 betrieblichen Arbeitskraftstunden bestehen.

 

Ihre Förderung

 

  • Investitionskosten-Zuschuss von 40 % der anrechenbaren Nettoinvestitionskosten

 

 

Informationen erhalten Sie hier:

 

Landwirtschaftskammer Steiermark

DI Gerhard Thomaser, Tel.: 0316/8050-1262, Mail: gerhard.thomaser@lk-stmk.at

und bei Allgemeinberater/innen in Ihrer zuständigen Bezirkskammer.

+ E-Mobilität für Private und Betriebe

E-Mobilität für Private (Klima- und Energiefonds)

 

Gefördert werden Elektro-PKW, Brennstoffzellen-, Plug-In Hybridfahrzeuge, und Range Extender mit einer vollelektrischen Reichweite von mindestens 40 km und einem maximalen Brutto-Listenpreis von 50.000 Euro. Ebenso werden E-Motorräder und E-Mopeds gefördert.

 

Förderberechtigt sind Privatpersonen, die spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung zur Förderung ansuchen.

 

Ihr Förderung

 

  • 000 Euro für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge
  • 500 Euro für Plug-In Hybridfahrzeuge und Range Extender
  • 750 Euro für E-Mopeds und E-Motorräder
  • 200 Euro zusätzlich für die Errichtung einer Heimladestation

 

Steiermark-Bonus (zusätzlich):

 

  • 000 Euro für Elektro- und Brennstoffzellen PKW
  • 200 Euro für eine Heimladestation

 

 

Informationen erhalten Sie hier:

 

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam E-Mobilität für Private

Tel.: 01/31631-733, Mail: e-mobilitaet@kommunalkredit.at

 

Web: www.klimafonds.gv.at

Förderunterlagen:https://www.klimafonds.gv.at/foerderungen/aktuelle-foerderungen/2017/e-mobilitaet-fuer-private/

Zur Online-Registrierung: https://www.meinefoerderung.at/webprivate/epkwpriv2017

 

 

E-PKW für Betriebe (KPC)

 

Gefördert werden Elektro-PKW, Brennstoffzellen-, Plug-In Hybridfahrzeuge, und Range Extender mit einer vollelektrischen Reichweite. Ebenso werden E-Motorräder und E-Mopeds gefördert.

 

Förderfähig sind Unternehmen, öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung zur Förderung ansuchen.

 

Ihre Förderung

 

  • 000 Euro für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge
  • 500 Euro für Plug-In Hybridfahrzeuge und Range Extender
  • 375 Euro für E-Mopeds und E-Motorräder

 

 

Informationen erhalten Sie hier:

 

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Elektro-PKW

Tel.: 01/31631-747, Mail: umwelt@kommunalkredit.at

 

Web: www.klimafonds.gv.at

Förderunterlagen:https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/foerderungsaktion-elektro-pkw-fuer-betriebe/navigator/fahrzeuge/aktion-elektro-pkw-fuer-betriebe.html

Zur Online-Registrierung: https://www.meinefoerderung.at/webufi/epkwb2017

+ Thermische Sanierung des Landes Steiermark

Umfassende und kleine energetische Sanierung

 

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen von Wohnhäuser, Wohnungen und Wohnheime:

  • Energie sparende und ökologische Maßnahmen
  • Errichtung oder Umgestaltung der Haustechnikanlagen
  • Sicherheitsmaßnahmen an Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen
  • Schaffung von neuem Wohnraum in bestehenden Gebäuden
  • Erhaltungsarbeiten an Mehrfamilienwohnhäusern und bei Eigenheimen

 

Förderberechtigt sind Hauseigentümer, Mieter, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte.

 

Ihre Förderung

 

  • Umfassende Sanierung: Bei der Förderung kann zwischen einem nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30 % zu einem Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 14 Jahren oder einem Direktzuschuss im Ausmaß von 15 % der förderbaren Kosten gewählt werden.
  • Kleine Sanierung: Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 15 % zu Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren.

 

Informationen erhalten Sie hier:

 

Land Steiermark, FA Energie und Wohnbau

 

Web: www.wohnbau.steiermark.at

+ Effizienzsteigerung landwirtschaftlicher Maschinen und Traktoren

Einzelbetriebliche Investitionsförderung – Verbesserung der Umweltwirkung (LE 2014 – 2020, M 4.1.1)

 

Verbesserung der Umweltwirkung (Emissionsvermeidung, Ressourcenschonung, Energieeffizienz) von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen durch technische Adaptierung oder Geltendmachung von Mehrkosten für besonders umweltschonende Neuanschaffung:

 

  • Reifendruckanlage,
  • GPS-Systeme oder Parallelfahrsysteme,
  • Elektrifizierung von Landmaschinen (z.B. E-Hoflader).

 

Förderberechtigt sind Bewirtschafter/innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, sofern der Gebietskörperschaftsanteil 25 % nicht übersteigt. Es müssen mindestens 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftet und ein Arbeitsbedarf von wenigstens 0,3 betrieblichen Arbeitskraftstunden bestehen.

 

Ihre Förderung

 

  • Investitionskosten-Zuschuss von 40 % der anrechenbaren Nettoinvestitionskosten bzw. der umweltrelevanten Mehrkosten

 

Informationen erhalten Sie hier:

 

Landwirtschaftskammer Steiermark

DI Gerhard Thomaser, Tel.: 0316/8050-1262, Mail: gerhard.thomaser@lk-stmk.at

und bei Allgemeinberater/innen in Ihrer zuständigen Bezirkskammer

+ LED-Beleuchtung im Innenbereich (KPC)

Gefördert werden LED-Systeme im Innenbereich mit einer Mindest-Anschlussleistung von 500 Watt zur Beleuchtung von betrieblich genutzten Bestandsobjekten. Voraussetzung ist der Ersatz von konventionellen Leuchten auf LED-Systemen.

 

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Ihre Förderung

 

  • 600 Euro/kW Anschlussleistung
  • 100 Euro/kW Bonus bei Installation einer Lichtsteuerung

 

Die Förderung ist mit 30% der Investitionskosten begrenzt.

 

 

Informationen erhalten Sie hier:

 

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam LED-Systeme

Tel.: 01/31631-714, Mail: umwelt@kommunalkredit.at

 

Web: www.umweltfoerderung.at

Antragstellung: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/led-systeme-im-innenbereich/navigator/licht/led-systeme-im-innenbereich.html

+ Klimatisierung und Kühlung (KPC)

Gefördert werden Anlagen zur Klimatisierung von betrieblich genutzten Gebäuden und Anlagen zur Bereitstellung von Prozesskälte.

 

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Ihre Förderung

 

  • bis zu 35 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten
  • 000 Euro Mindestinvestitionskosten pro Projekt

 

 

Informationen erhalten Sie hier:

 

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam LED-Systeme

Tel.: 01/31631-714, Mail: umwelt@kommunalkredit.at

 

Web: www.umweltfoerderung.at

Antragstellung: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/klimatisierung-und-kuehlung/navigator/gebaeude/klimatisierung-und-kuehlung-1.html