Investförderung für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe mit einer PV-Anlagengröße von größer 5 bis max. 50 kWp. Die Förderung läuft bis 30. November 2019 durchgehend, sofern Budgetmittel verfügbar sind. Einreichberechtigt sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit einer gültigen LFBIS Betriebsnummer.
Ihre Förderung
Ihr Weg zur Förderung
Informationen erhalten Sie hier:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft
Tel.: 01/31631-713, Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Web: www.klimafonds.gv.at
Hier finden Sie die notwendigen Förderunterlagen:
Förderunterlagen und Förderleitfaden
Online-Zählpunktnummeransuchen der Energie Steiermark:
Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen bis maximal 5 kWp sowie Gemeinschaftsanlagen bis max. 50 kWp. Eine Registrierung und Antragstellung ist bis 30. November 2018 möglich, sofern Budgetmittel zur Verfügung stehen. Die Einreichung verläuft online in einem zweistufigen Verfahren.
Ihre Förderung
Ihr Weg zur Förderung
Informationen erhalten Sie hier:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft
Tel.: 01/31631-730, Mail: pv@kommunalkredit.at
Web: www.klimafonds.gv.at
Hier finden Sie die notwendigen Förderunterlagen:
Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen mit einer Engpassleistung von größer als 5 kWp bis 200 kWp, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind. Freiflächenanlagen werden nicht gefördert. Einreichberechtigt sind Private, Unternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe.
Ihre Förderung:
Als Investitionszuschuss für die Errichtung wird, zusätzlich zur Tarifförderung, ein Betrag in Höhe von 30 % der Investitionskosten, höchstens jedoch 200 €/kWp gewährt.
Informationen erhalten Sie hier:
OeMAG – Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Tel: 05/787 66-10, Mail: kundenservice@oem-ag.at
Web: www.oem-ag.at
Förderunterlagen:https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/tariffoerderung/
Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher. Die förderfähige Anlagenleistung bei Photovoltaik-Neuanlagen beträgt bis zu 500 kWp. Erweiterungen von Bestandsanlagen um bis zu 500 kWp sind ebenfalls förderfähig.
Das Ausmaß der förderfähigen Speicherkapazität kann zwischen 0,5 kWh/kWp und 10 kWh/kWp je installierter Photovoltaik-Engpassleistung (kWp) betragen. Einreichberechtigt sind Private, Unternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe.
Ihre Förderung
Informationen erhalten Sie hier:
OeMAG – Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Tel: 05/787 66-10, Mail: kundenservice@oem-ag.at
Web: www.oem-ag.at
Förderunterlagen: