Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher

Investitionsförderung für PV-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft

 

Investförderung für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe mit einer PV-Anlagengröße von größer 5 bis max. 50 kWp. Die Förderung läuft bis 30. November 2019 durchgehend, sofern Budgetmittel verfügbar sind. Einreichberechtigt sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit einer gültigen LFBIS Betriebsnummer.

 

Ihre Förderung

  • 275 €/kWpeak für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen
  • 375 €/kWpeak für gebäudeintegrierte Anlagen

Ihr Weg zur Förderung

  • Vorbereitung der Dokumente (Zählpunktnummer des Netzbetreibers; Baugenehmigung, wenn PV-Fläche > 100 qm; aussagekräftiges Angebot, etc.)
  • Antragstellung für die Förderung noch vor rechtsverbindlicher Bestellung/Lieferung/Baubeginn
  • Beurteilung und Genehmigung durch Klima- und Energiefonds/KPC
  • Errichtung der Anlage spätenstens 6 Monate nach Erhalte des Förderbescheides
  • Übermittlung der Endabrechnung und Auszahlung der Förderung

Informationen erhalten Sie hier:

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft

Tel.: 01/31631-713, Mail: umwelt@kommunalkredit.at

Web: www.klimafonds.gv.at

 

Hier finden Sie die notwendigen Förderunterlagen:

Förderunterlagen und Förderleitfaden

Förderantrag KPC

 

Online-Zählpunktnummeransuchen der Energie Steiermark:

Registrierung Einspeiser-Portal  der Energienetze Steiermark

Photovoltaik-Anlagen für Private, Betriebe sowie Gemeinschaftsanalgen

 

Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen bis maximal 5 kWp sowie Gemeinschaftsanlagen bis max. 50 kWp. Eine Registrierung und Antragstellung ist bis 30. November 2018 möglich, sofern Budgetmittel zur Verfügung stehen. Die Einreichung verläuft online in einem zweistufigen Verfahren.

 

Ihre Förderung

  • 275 €/kWpeak für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen
  • 375 €/kWpeak für gebäudeintegrierte Anlagen
  • 200 €/kWp für freistehende Gemeinschaftsanlagen
  • 300 €/kWp für gebäudeintegrierte Gemeinschaftsanlagen

Ihr Weg zur Förderung

  • Planen Sie Ihre Anlage in Ruhe mit einem professionellen Fachbetrieb und holen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber einen Zählpunkt.
  • Registrierung (1. Schritt): Mit der Registrierung erhalten Sie die Bestätigung, dass das Fördergeld für Ihre Anlage 12 Wochen lang reserviert ist.
  • Errichtung der Anlage: Wird die Anlage nicht innerhalb der 12 Wochen nach der Registrierung abgerechnet, erlischt der Anspruch auf Förderung für dieses Jahr.
  • Antragstellung (online, 2. Schritt)

Informationen erhalten Sie hier:

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft

Tel.: 01/31631-730, Mail: pv@kommunalkredit.at

Web: www.klimafonds.gv.at

 

Hier finden Sie die notwendigen Förderunterlagen:

Förderunterlagen und Förderleitfaden

Registrierung

Ökostrom-Tarifförderung (OemAG)

Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen mit einer Engpassleistung von größer als 5 kWp bis 200 kWp, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind. Freiflächenanlagen werden nicht gefördert. Einreichberechtigt sind Private, Unternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe.

 

Ihre Förderung:

  • Tarifförderung 2018: 7,91 Cent/kWh
  • Tarifförderung 2019: 7,67 Cent/kWh

Als Investitionszuschuss für die Errichtung wird, zusätzlich zur Tarifförderung, ein Betrag in Höhe von 30 % der Investitionskosten, höchstens jedoch 200 €/kWp gewährt.

 

Informationen erhalten Sie hier:

OeMAG – Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Tel: 05/787 66-10, Mail: kundenservice@oem-ag.at

 

Web: www.oem-ag.at

Förderunterlagen:https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/tariffoerderung/

 

 

Ökostrom-Investitionsförderung (OeMAG)

Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher. Die förderfähige Anlagenleistung bei Photovoltaik-Neuanlagen beträgt bis zu 500 kWp. Erweiterungen von Bestandsanlagen um bis zu 500 kWp sind ebenfalls förderfähig.

 

Das Ausmaß der förderfähigen Speicherkapazität kann zwischen 0,5 kWh/kWp und 10 kWh/kWp je installierter Photovoltaik-Engpassleistung (kWp) betragen. Einreichberechtigt sind Private, Unternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe.

 

Ihre Förderung

  • 250 €/kWp, Anlagen > 100 kWp mit 200 €/kWp
  • 500 € pro kWh Speicherkapazität

Informationen erhalten Sie hier:

OeMAG – Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Tel: 05/787 66-10, Mail: kundenservice@oem-ag.at

 

Web: www.oem-ag.at

Förderunterlagen: