Thermische Sanierung
des Landes Steiermark

Umfassende und kleine energetische Sanierung

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen von Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen:

  • Energie sparende und ökologische Maßnahmen
  • Errichtung oder Umgestaltung der Haustechnikanlagen
  • Sicherheitsmaßnahmen an Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen
  • Schaffung von neuem Wohnraum in bestehenden Gebäuden
  • Erhaltungsarbeiten an Mehrfamilienwohnhäusern und bei Eigenheimen

Förderberechtigt sind Hauseigentümer, Mieter, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte.

 

Ihre Förderung

  • Umfassende Sanierung: Bei der Förderung kann zwischen einem nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30 % zu einem Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 14 Jahren oder einem Direktzuschuss im Ausmaß von 15 % der förderbaren Kosten gewählt werden.
  • Kleine Sanierung: Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 15 % zu Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren.

Informationen erhalten Sie hier:

Land Steiermark, FA Energie und Wohnbau

 

Web: www.wohnbau.steiermark.at